AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen Infoflix.de
- Mit der umseitigen Unterschrift bestätigt der Auftraggeber Kenntnis davon genommen zu haben, dass die beauftragte Werbung durch die Infoflix.de; Sulzbacher Str. 113; 92224 Amberg (nachfolgend: Auftragnehmer) durchgeführt wird. Die Infoflix.de ist eine Sparte der MARTINI PRINT UG mit Sitz in D-92224 Amberg, Sulzbacher Str. 113.
- Die vor- und nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten als speziell für den vorliegenden Werbevertrag ausformulierte Regelungen für die gesamte Vertragsbeziehung zwischen Auftraggeber (=Kunde) und Auftragnehmer Infoflix.de. Entgegenstehende AGB des Auftraggebers werden daher nicht, auch nicht auszugsweise oder beschränkt auf einzelne Klauseln, in den Vertrag einbezogen.
- Die vertraglich vereinbarte Werbelaufzeit beginnt ab dem Zeitpunkt der Onlineschaltung auf Infoflix.de. Der Rechnungsbetrag ist mit Erhalt der Rechnung sofort zur Zahlung fällig. Der Auftraggeber ist darüber informiert, dass die im Vertrag vereinbarte Auftragssumme für die Onlineschaltung von mindestens 6 Monaten bzw. 12 Monaten gilt; im Falle einer Verlängerung um weitere 6 Monate bzw. 12 Monate, je nach vereinbarter Vertragslaufzeit. Falls sich die Onlineschaltung von durch nicht vom Auftragnehmer zu vertretenden Umständen verzögern sollte, so ist der Auftragnehmer berechtigt, eine angemessene zusätzliche Frist in Anspruch zu nehmen. In diesem Falle ist der Auftragnehmer verpflichtet, den Auftraggeber unter Schilderung der Umstände von der voraussichtlich nötigen, zusätzlichen Frist zu informieren.
- Abweichende Vereinbarungen sowie Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Dies gilt insbesondere auch für eine Nebenabrede, mit der auf das Textformerfordernis verzichtet werden soll. Jede vom Auftrag und diesen AGB abweichende Vereinbarung, Änderung oder Nebenabrede ist vom jeweils anderen Vertragsteil ausdrücklich in Text- oder Schriftform zu bestätigen, ansonsten wird sie nicht gültig. Besondere Vereinbarungen sind im Auftragsformular ausdrücklich schriftlich aufzunehmen.
- Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes u. aller etwaig weiteren, benötigten Unterlagen (z.B. Grafiken, Dateien usw.) ist der Auftraggeber allein verantwortlich. Dies gilt auch für alle zu beachtenden Schutzrechte Dritter wie insbesondere Urheberrechte, Gebrauchs- und Geschmacksmusterrechte. Der Auftragnehmer hat diesbezüglich insbesondere keine Beratungspflicht oder Prüfungen vorzunehmen. Liegen gemäß des Vorstehenden benötigte Unterlagen dem Auftragnehmer bis zu einem dem Auftraggeber mitgeteilten Redaktionsschluss nicht vor, so ist der Auftragnehmer berechtigt, die Werbung nach den ihm vorliegenden Unterlagen (z.B. Visitenkarten oder Firmenstempel des Auftraggebers) und eigenem Vermögen bestmöglich zu gestalten, ohne dass hierdurch der Anspruch des Auftragnehmers auf die vereinbarte Vergütung entfällt oder reduziert oder deren Durchsetzbarkeit gehindert wird.
- Vor Drucklegung erhält der Auftraggeber einen Korrekturabzug, welcher unverzüglich, spätestens innerhalb einer Frist von 8 Tagen ab Datum der Nachricht des Auftragnehmers überprüft und mit unterschriebenem Prüfvermerk (Fehlerkorrektur) an den Auftragnehmer zurückgegeben werden muss. Der Auftragnehmer berücksichtigt nur unterschriebene Prüfvermerke, die gemäß Obigem unverzüglich nach Erhalt der Probeabzüge bei ihm eingehen. Nach Ablauf der Frist können Änderungen nicht mehr berücksichtigt werden; geht bis dahin kein unterschriebener Prüfvermerk beim Auftragnehmer ein, hat dieser die Werbung wie im Korrekturabzug dargestellt zu veranlassen. Sollte bei der Korrektur vom Auftraggeber eine Neugestaltung der Werbung gewünscht werden, behält sich der Auftragnehmer die gesonderte Nachberechnung entstehender Eigenkosten für die Änderung vor, es sei denn die Änderung beruhte auf einem Fehler des Auftragnehmers. Reicht bei mehr als einem erforderlichen Korrekturabzug der Zeitraum bis zur Drucklegung der Werbung nicht mehr aus, ist der Auftragnehmer nach eigener Wahl berechtigt, die beauftragte Werbung auf ein späteres Werbeprojekt gleicher Art und gleichen Umfangs zu verschieben; in diesem Fall ist der Auftraggeber hiervon zu benachrichtigen.
- Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland, soweit nicht etwas Anderes zwingend gesetzlich vorgeschrieben ist. Gerichtsstand für Streitigkeiten mit Kaufleuten im Rahmen ihres Handelsgeschäfts oder mit einer juristischen Person oder Anstalt des öffentlichen Rechts ist der Sitz der Auftragnehmerin. Der gleiche Gerichtsstand gilt für Nichtkaufleute, soweit das Gesetz nicht zwingend etwas anderes vorschreibt oder wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat oder wenn er nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in ein Gebiet außerhalb der Bundesrepublik Deutschland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Auftraggeber und Auftragnehmer sind einander verpflichtet, ihre etwaigen Adress- bzw. Sitzänderungen vor der beiderseitigen Erfüllung der Vertragspflichten unaufgefordert und unverzüglich dem anderen Vertragspartner mitzuteilen.
- Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Klauseln ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit des Vertrages oder der vorstehenden Allgemeinen Vertragsbedingungen im Ganzen. In jedem Fall einer Unwirksamkeit einer der vorstehenden Klauseln sind die Vertragsparteien dann vielmehr verpflichtet, die unwirksamen Regelungen durch wirksame zu ersetzen, die im Hinblick auf das Vereinbarte dem am ehesten entsprechen, was die Parteien unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen jeder Seite bei Kenntnis der Unwirksamkeit vereinbart hätten.
- Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Amberg.